Die Institutionen und Einrichtungen der EU
Weitere Institutionen und Einrichtungen
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Europäischer Auswärtiger Dienst
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Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
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Europäischer Ausschuss der Regionen
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Europäische Investitionsbank
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Europäischer Bürgerbeauftragter
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Europäischer Datenschutzbeauftragter
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Europäischer Datenschutzausschuss
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Interinstitutionelle Einrichtungen
Das Europäische Parlament
Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre direkt von den EU-BürgerInnen gewählt und setzt sich aus 720 Mitgliedern zusammen.
Die Verteilung der Sitze erfolgt grundsätzlich im Verhältnis zur Bevölkerung eines jeden Mitgliedstaates. Österreich verfügt derzeit über 21 Sitze. Malta als kleines Land der EU verfügt über 6, Deutschland als größtes Mitgliedsland über 96 Sitze.
Die Abgeordneten im Europäischen Parlament schließen sich nicht nach Staatsangehörigkeit zusammen, sondern nach ihren politischen Anschauungen (sog. Fraktionen).
Zu den wichtigsten Aufgaben des Europäischen Parlaments zählen:
- Gesetzgebung (Legislativbefugnis): Zusammen mit dem Rat der Europäischen Union verabschiedet das Europäische Parlament EU-Rechtsvorschriften auf Grundlage von Gesetzesvorschlägen, die von der Europäischen Kommission eingebracht werden. mehr...
- Aufsicht: Das EU-Parlament verfügt über eine Anzahl an Kontrollmöglichkeiten und kann damit die Tätigkeiten anderer EU-Institution, besonders die Tätigkeiten der Kommission, kontrollieren. mehr...
- Haushalt: Das Europäische Parlament beschließt den jährlichen Haushaltsplan gemeinsam mit dem Europäischen Parlament. Ebenso muss das Parlament dem langfristigen Haushaltsplan, dem sog. mehrjährigen Finanzrahmen, zustimmen. mehr...
- EU Parlaments-Wahlen:
Nach dem Tod von David Sassoli wurde im Jänner 2022 Roberta Metsola zur Präsidentin des Europäischen Parlaments gewählt. Auch 2024 wurde sie wiedergewählt.
Der Europäische Rat
Der Europäische Rat setzt sich aus Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union, dem/der Präsidenten/Präsidentin des Europäischen Rates und dem/der Präsidenten/Präsidentin der Europäischen Kommission zusammen. Er bestimmt die allgemeine politische Ausrichtung und Prioritäten der Union. Die Prioritäten werden in der "Strategischen Agenda 2024-2029" dargelegt, welche als Richtschnur für die Arbeiten in den EU-Institutionen gesehen werden kann. Im Mittelpunkt stehen folgende Prioritäten:
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Ein freies und demokratisches Europa
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Ein starkes und sicheres Europa
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Ein wohlhabendes und wettbewerbsfähiges Europa
Derzeitigen Präsident des Europäischen Rates ist Charles Michel.
Seine zweieinhalb jährige Amtszeit endet im Mai 2022, kann jedoch einmalig verlängert werden.
Der Präsident führt den Vorsitz bei Tagungen (oft
als EU-Gipfel bezeichnet) des Europäischen Rates, welche mindestens zweimal pro Halbjahr in Brüssel stattfinden. mehr zur Rolle des Präsidenten...
Der Rat der Europäischen Union
Der Rat der Europäischen Union, oft auch als Ministerrat oder "der Rat" bezeichnet, hat keine festen Mitglieder. Abhängig vom jeweiligen Politikbereich, über den beim Treffen beraten wird, werden die jeweiligen Minister*innen aus den einzelnen EU-Mitgliedsländern entsendet. Wenn der Rat beispielsweise über Wirtschaft und Finanzen berät (der sogenannte Ecofin-Rat), kommen die Wirtschafts- und Finanzminister*innen aller EU-Mitgliedsländer zusammen.
Aufgaben des Rates der Europäischen Union:
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Verhandelt und erlässt EU-Rechtsvorschriften, meist gemeinsam mit dem Europäischen Parlament
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Koordiniert politische Maßnahmen der EU-Länder, beispielsweise in den Bereichen Beschäftigungspolitik, Bildung, Kultur, Jugend und Sport
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Entwickelt die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU auf Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates
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Schließt internationale Übereinkünfte
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Genehmigt den EU-Haushaltsplan gemeinsam mit dem Europäischen Parlament. mehr zu den Aufgaben...
Mehr zum Vorsitz Österreichs findest du hier:
Die Arbeiten des Rates der Europäischen Union werden vom denjenigen Land geleitet, dass den Vorsitz (auch als EU-Ratspräsidentschaft bezeichnet) inne hat.
Der EU-Ratsvorsitz wechselt halbjährlich unter allen EU-Mitgliedsländern. Österreich hatte vom 1. Juli 2018 bis 31. Dezember 2018 zum dritten Mal, nach 1998 und 2006, den EU-Ratsvorsitz inne.
Die Europäische Kommission
Die Europäische Kommission mit Sitz in Brüssel ist die politische unabhängige Exekutive der EU. Sie ist zuständig für die Erarbeitung von Entwürfen neuer europäischer Gesetze, welche anschließend dem Rat der EU und dem EU Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden. Außerdem überwacht die Kommission gemeinsam mit dem Gerichtshof die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts in allen Mitgliedsstaaten. Daher wird sie auch als „Hüterin der Verträge“ bezeichnet. Ebenso zählt die Verwaltung des EU-Haushaltes und die Vertretung der EU auf internationaler Ebene zu den Aufgaben der Europäischen Kommission.
Die Europäische Kommission setzt sich aus 27 Kommissionsmitgliedern, welche von den Regierungen der Mitgliedsstaaten nominiert und vom Europäischen Parlament gewählt wurden, zusammen. Geleitet wird die Kommission vom Kommissionspräsidenten. Der Europäische Rat schlägt einen Kandidaten/Kandidatin für das Amt des Kommissionspräsidenten vor, welcher vom Europäischen Parlament mit absoluter Mehrheit bestätigen muss.
Seit 1. Dezember 2019 wird die Kommission für eine Periode von fünf Jahren von Kommissionpräsidentin Ursula von der Leyen geleitet. 2024 wurde sie zu ihrer zweiten Amtsperiode wiedergewählt. Sie ist die erste Frau an der Spitze der EU. Der/die Präsident*in bestimmt die politische Agenda der Kommission, indem er/sie zu Beginn der Amtszeit die politischen Prioritäten für die kommenden fünf Jahre festlegt.
Der österreichische Kommissar
Jedes Kommissionsmitglied bekommt von der Kommissionpräsidentin die Verantwortung für einen bestimmten Bereich übertragen.
Johannes Hahn war bis 2024 österreichischer Kommissar und gehört bereits seit 2010 der EU-Kommission an. Er war für den Bereich Haushalt und Verwaltung zuständig. Davor war er Kommissar für die Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen und von 2010 bis 2014
für Regionalpolitik gewesen.
Der Gerichtshof der Europäischen Union
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gewährleisten, dass EU-Recht in allen EU-Mitgliedsländern einheitlich angewendet wird und sorgt dafür, dass Länder und EU-Institutionen das EU-Recht einhalten.
Der Gerichtshof, mit Sitz in Luxemburg, glieder sich in zwei Gerichte: dem Gerichtshof und dem Gericht. Der Gerichtshof setzt sich aus einem/einer Richter/in aus jedem EU-Mitgliedsland sowie elf Generalanwälte/Generalanwältinnen zusammen.
Das Gericht besteht aus zwei Richtern/Richterinnen je Mitgliedsland. Der EuGH entscheidet bei Rechtsstreitigkeiten zwischen den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und den EU-Organen. Auch Privatpersonen, Unternehmen oder Organisationen können sich an den Gerichtshof der Europäischen Union wenden.
Achtung - Verwechslungsgefahr!
Nicht verwechseln sollte man der Gerichtshof der Europäischen Union (EUGH) mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.
Dieser stellt die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonventionen sicher. Dieses Übereinkommen wurde von allen 47 Mitgliedsstaaten des Europarates unterzeichnet und dient dem Schutz der Menschenrechte und und Grundfreiheiten von Menschen.
Der Europäische Rechnungshof
Der Europäische Rechnungshof ist die unabhängige externe Rechnungsprüfungsstelle der EU und fungiert als Hüter der EU-Finanzen. Der Rechnungshof vertritt die Interessen der Unionsbürger*innen und achtet darauf, dass Steuergeld nicht verschwendet wird. Er ist zuständig für die Kontrolle der ordnungsgemäßen Erhebung und Verwendung der EU-Mittel, trägt zur Verbesserung des EU-Finanzmanagements bei und berichtet über die Finanzlage. Zu den wichtigsten Berichten zählt der Jahresbericht, in dem alle Ergebnisse der Prüfungen zusammenfasst werden. Dieses Dokument wird dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt. Es bildet die Grundlage für die Entscheidung des Parlaments, ob es die Art der Verwendung der Haushaltsmittel durch die Kommission billigt.
Der Europäische Rechnungshof hat seinen Sitz in Luxemburg und setzt sich sich aus je einem Mitglied pro Mitgliedsland zusammen. Die Mitglieder selbst wählen aus ihren Reihen eine/n Präsident/in. Klaus-Heiner Lehne wurde am 1.10.2019 für drei Jahre in dieses Amt wiedergewählt. mehr über den Rechnungshof erfahren ...
Die Europäische Zentralbank
Das vorrangige Ziel der Europäischen Zentralbank (EZB) ist es, die Preisstabilität zu gewährleisten und so die Kaufkraft des Euros aufrecht zu erhalten.
Damit wir also morgen mit unserem Geld noch genau soviel kaufen können wie heute. Dazu legt die EZB die Geldpolitik des Euro-Währungsgebietes fest und führt diese durch. Das bekannteste Instrument zur Regulierung der Geldpolitik ist der Leitzins, zu welchem sich Kreditinstitute Geld bei der EZB ausleihen bzw. überschüssiges Geld bei ihr veranlagen können. Die EZB sorgt für eine stabiles Finanzsystem, sichere Zahlungssysteme und kann den nationalen Notenbanken genehmigen, neues Geld zu drucken. Ebenso ist die EZB für die Aufsicht der größten Banken im Euroraum zuständig. mehr zu den Aufgaben ...
Der EZB wurde 1998 gegründet und hat ihren Sitz in Frankfurt (Deutschland). Präsidentin der EZB ist Christine Legard, welche im Oktober 2019 vom Europäischen Rat für acht Jahre in das Amt gewählt wurde. Das oberste Beschlussorgan der EZB ist der EZB-Rat, welcher sich aus dem Direktorium und den Präsident*innen der nationalen Zentralbanken der 19 Mitgliedsstaaten des Euroraums zusammensetzt.
Unterschieden wird zwischen dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) und dem Eurosystem. Dem ESZB gehören die EZB sowie alle nationalen Zentralbanken aller EU-Mitgliedsstaaten an, also auch die Zentralbanken jener EU-Länder, dien icht den Euro als Währung eingeführt haben. Das Eurosystem umfasst die EZB sowie denjenigen EU-Mitgliedsstaaten, die den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt haben.
Weitere Institutionen und Einrichtungen der Europäischen Union
Europäischer Auswärtiger Dienst:
Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD), welcher 2011 gegründet wurde, ist der diplomatische Dienst der EU. Er pflegt die Beziehungen der EU zur übrigen Welt und unterstützt den Hohen Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik in seiner Arbeit, welchem der EAD unterstellt ist.
Amtierender Hoher Verteter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik ist seit Dezember 2019 Josep Borrell.
Der hohe Vertreter ist gleichzeitig einer der Vizepräsident der Europäischen Kommission und Vorsitzender bei den Tagungen der Außen-, Verteidigungs- und Entwicklungsminister (Rat "Auswärtige Angelegenheiten") der EU-Länder. Gemeinsam mit den EU-Ländern setzt er
die Außen- und Sicherheitspolitik der Union um. Der EAD umfasst neben der Zentrale in Brüssel rund 140 EU-Delegationen (auch EU-Botschaften genannt) in Drittstaaten und bei Internationalen Organisationen. mehr zum EAD (englischsprachig)...
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss:
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ist eine beratende Einrichtung der EU und umfasst rund 330 Mitglieder aus allen EU-Ländern, welche sich aus Vertreter*innen von Arbeitnehmer*innen- und Arbeitgeber*innenorganisationen und anderen Interessengruppen (z.B. Landwirt*Innen, Verbraucher*innen) zusammensetzen. Der EWSA vertritt die Standpunkte der eurpäischen Interessengruppen zu den Gesetzesvorschlägen der EU.
Der EWSA erfüllt drei grundlegende Aufgaben:
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berät das Europäische Parlament, den Rat und die Europäische Kommission;
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ist das Sprachrohr der zivilgesellschaftlichen Organisationen in Brüssel und sensibilisiert für die Auswirkungen der EU-Vorschriften auf das Leben der Bürgerinnen und Bürger;fördert die Werte der europäischen Integration sowie partizipative Demokratie und Zivilgesellschaft
mehr zum EWSA...
Europäischer Ausschuss der Regionen:
Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) ist eine beratende Einrichtung der EU mit lokalen und regionalen Vertreter*innen aller 27 Mitgliedsländer. Diese Vertreter*innen können über den AdR ihre Stellungnahme zu Rechtsvorschriften, die ihre Region oder Stadt betreffen, abgeben. Dadurch wird gewährleistet, dass die Anliegen von regionalen und lokalen Behören respektiert werden. mehr zum AdR...
Europäische Investitionsbank
Die Europäische Investitionsbank (EIB) ist die Bank der Europäischen Union. Sie wurde 1958 gegründet und befindet sich im Besitz aller EU-Mitgliedsstaaten (=Anteilseigner). Die Mittel (z.B. Darlehe oder Mischfinanzierungen) und das Know-how fließen in nachhaltige Investitionsprojekte, die den europäischen Zielen und Prioritäten entsprechen und diese fördern. Die Schwerpunkte liegen in den Bereichen Klima und Umwelt, Entwicklung, Innovation und WIssen, kleine Unternehmen, Infrastruktur und Kohäsion. Mehr als 90 Prozent der Darlehen werden in Europa vergeben, aber auch weltweit spielt die EIB eine wichtige Rolle. mehr zur EIB ...
Europäischer Bürgerbeauftragter:
Der/die Europäische/r Bürgerbeauftragte/r untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltung der Institutionen und EInrichtungen der EU. Beschwerden können von Staatsangehörigen, Bürger*innen eines EU-Landes oder von in der ansässigen Unternehmen oder Organisationen eingebracht werden. Sollten Sie mit einem Organ, einer Einrichtung oder einer sonstigen Stelle der EU nicht zufrieden sind, können Sie eine Beschwerde an den/die Bürgerbeauftrage/n richten.
Gewählt wird der/die Bürgerbeauftragte vom Europäischen Parlament für jeweils fünf Jahre. Derzeit ist Emily O'Reilly die Europäische Bürgerbeauftragte mit Amtssitz in Strassburg. mehr zum Bürgerbeauftragten...
Europäischer Datenschutzbeauftragter:
Der Europäische Datenschutzbeauftragte sorgt für die EInhaltung der strengen Datenschutzregeln. Er überwacht und gewährleistet den Schutz personenbezogener Daten sowie den Schutz der Privatsphäre, soweit Organe und Einrichtungen der EU personenbezogene Daten von natürlichen Personen verarbeiten. Das Amt des Europäischen Datenschutzbeauftragten hat seit Dezember 2019 Wojciech Wiewiórowski für fünf Jahre inne. mehr zum Datenschutzbeauftragten...
Europäischer Datenschutzausschuss:
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA), welcher 2018 gegründet wurde, ist eine unabhängige europäische Einrichtung, die die einheitlichen Anwendung der Datenschutzvorschriften in der gesamten Europäischen Union sicherstellt und die Zusammenarbeit zwischen den EU-Datenschutzbehörden fördert. Dem EDSA setzt sich aus dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und aus Vertretern der nationalen Datenschutzbehörden zusammen. mehr zum EDSA ...
Interinstitutionelle Einrichtungen:
Amt für Veröffentlichungen
Computer Emergency Response Team (CERT)
Europäisches Amt für Personalauswahl
Europäische Verwaltungsakademie