Die Werte der Europäischen Union
Die EU ist weit mehr als nur gemeinsamer Wirtschaftsraum: Die Europäische Union ist eine Wertegemeinschaft. Das bedeutet, dass alle Mitgliedstaaten sich zu den Grundwerten bekennen, auf denen diese Gemeinschaft aufgebaut ist.
Die Mitgliedstaaten streben daher eine Gesellschaft an, in der Inklusion, Toleranz, Rechtsstaatlichkeit, Solidarität und selbstverständlich sind und Diskriminierung in welcher Form auch immer keinen Platz hat.
Die Grundwerte, die den europäischen Lebensstil prägen:
Menschenwürde
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie ist zu achten und zu schützen.
Die Menschenwürde bildet das eigentliche Fundament der Grundrechte.
Gleichstellung
Bei der Gleichstellung geht es um gleiche Rechte aller Bürger*innen vor dem Gesetz. Die Gleichstellung von Frauen und Männern gilt für alle Bereiche der Union. Gleichstellungsfragen werden bei allen politischen Maß-nahmen der EU berücksichtigt und zählen zu den Grundlagen der europäischen Integration.
Der Grundsatz des gleichen Lohns für gleiche Arbeit wurde bereits 1957 vertraglich festgeschrieben.
Freiheit
Die in den Unionsverträgen festgeschriebene Freizügigkeit ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, innerhalb der EU uneingeschränkt zu reisen und ihren Wohnsitz frei zu wählen.
Persönliche Freiheiten wie die Achtung des Privatlebens, Gedankenfreiheit, Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit sind durch die EU-Charta der Grundrechte geschützt.
Rechts-staatlichkeit
Die EU beruht auf dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit. Sämtliche Tätigkeiten der Union basieren auf freiwillig und demokratisch von ihren Mitgliedsländern vereinbarten Verträgen. Eine unabhängige Rechtsprechung (Justiz) wacht darüber, dass Recht und Gesetz aufrechterhalten bleiben. Das letzte Wort in Streitfragen hat der Europäische Gerichtshof. Ihm wurde durch die Mitgliedstaaten die Befugnis übertragen, in letzter Instanz zu entscheiden. Das bedeutet, seine Urteile müssen von allen respektiert werden.
Demokratie
Die Funktionsweise der Union basiert auf dem System der repräsentativen Demokratie. Das bedeutet, dass gewählte Vertreter im Parlament Entscheidungen treffen. Daraus ergeben sich für alle europäischen Bürger*innen klar definierte politische Rechte. Jede*r erwachsene EU-Bürger*in hat das aktive und passive Wahlrecht für die Wahlen zum Europäischen Parlament. Dies kann sowohl im Wohnsitzland als auch im Herkunftsland erfolgen.
Menschen-
rechte
Die Menschenrechte sind durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert. Zu den Menschenrechten zählen unter anderem das Recht, nicht aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung diskriminiert zu werden, aber auch das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten oder des Zugangs zur Justiz.