Im letzten Beitrag haben wir besprochen, was es alles braucht, um mit den Beitrittsverhandlungen zur EU-Mitgliedschaft starten zu können. Unser Staat X hat es bis zu den Beitrittsverhandlungen geschafft. Jetzt geht's erst richtig los. Auf Staat X kommen nun: (a) Reformen, (b) Verhandlungen und (c) die Kontrolle und Prüfung der EU Institutionen zu.
1. Reformen:
Abhängig von der Situation, in der sich Staat X befindet, muss es mehr oder weniger Reformen im Land durchführen, um sich dem EU-Standard anzugleichen. Von der Infrastruktur bis hin zu administrativen Reformen könnte es alles betreffen. Alle Reformen dienen dazu, dass sich Staat X dem EU Acquis anpassen kann. Dem EU was?: Der EU Acquis in diesem Zusammenhang ist die Erhebung gemeinsamer Rechte und Pflichten, die das Gesamtgut des EU-Rechts ausmachen. Die wichtigsten Reformen betreffen die Rechtsstaatlichkeit und das wirtschaftliche und demokratische Funktionieren öffentlicher staatlicher Institutionen. Die Europäische Kommission begleitet diese Reformen finanziell und strategisch. All das dient zur raschen, aber korrekten Aufnahme des Kandidaten.
2. Verhandlungen:
Die Reformen, welche oben besprochen wurden, dienen der Erreichung der Ziele, welche bei den Verhandlungen festgelegt werden. Die Verhandlungen können erst beendet werden, wenn alle 33 Kapitel behandelt wurden. Aus diesem Grund dauern die Verhandlungen bei jedem Kandidaten unterschiedlich lang. Diese 33 Kapitel sind in 6 Themenbereiche kategorisiert. Genaueres zu den Inhalten der Kapitel findet ihr hier: https://neighbourhood-enlargement.ec.europa.eu/enlargement-policy/conditions-membership/chapters-acquis_en. Eine absolute Pausierung der Verhandlungen in allen Aspekten gibt es, sobald Kapitel 23 (Rechtliche und Fundamentale Rechte) und/oder Kapitel 24 (Recht, Freiheit, Sicherheit) nicht abgeschlossen werden können. Nachdem alle Kapitel abgeschlossen wurden, wird der Beitritt vom Rat ratifiziert, basierend auf dem Fortschrittsreport der Kommission. Der Beitrittsvertrag kann dann unterschrieben werden. Dieser Vertrag beinhaltet ein Datum, ab welchem das Land vollwertiges Mitglied der EU wird. In der Zwischenzeit muss Staat X übrige Reformen durchführen und hat das Recht seine Meinung abzugeben, jedoch noch nicht, um offiziell zu Voten in der EU. Dieser Zwischenstatus ist der ‘Aktive-Beobachter-Status’.
3. Kontrolle und Prüfung der EU Institutionen:
Die Europäische Kommission beobachtet die Entwicklungen Staates X über die Verhandlungen hinweg. Die Aufgabe der Kommission ist es auch, die Kommunikation über Staat X zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament aufrechtzuerhalten.
Quellen: https://neighbourhood-enlargement.ec.europa.eu/system/files/2022-06/FAQ%20accession%20negotiations.pdf / https://neighbourhood-enlargement.ec.europa.eu/enlargement-policy/conditions-membership_en
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