Heute geht es um die EU-Beitrittskriterien. Wir starten mit den Grundlagen und allem, was passiert, bevor die EU-Beitrittsverhandlungen starten können. Um etwas Klarheit in das Thema zu bringen, bekommt ihr hier einen ‘'How-to-Guide’' vom Antrag bis zu den Verhandlungen.
Der erste Schritt ist, dass Staat X einen Antrag zur EU-Mitgliedschaft stellt. Die Grundvoraussetzungen hierfür sind im Vertrag über die Europäische Union, Artikel 49 niedergeschrieben. Zuallererst muss Staat X europäisch sein. Des Weiteren muss Staat X die gemeinsamen Werte der EU teilen. Diese Werte sind niedergeschrieben im Artikel 2 des Vertrages über die Europäische Union. Aufgelistet sind diese Werte folgende: Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören.
Im weiteren Schritt werden das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten informiert.
Staat X bekommt den Beitrittskandidatenstatus vom Rat verliehen. Das funktioniert allein einstimmig und mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission. Die Zustimmung des Europäischen Parlaments war nicht immer nötig. Erst seit 1986 wurde diese eingeführt, um mehr demokratische Legitimität für die EU zu schaffen, da das Europäische Parlament das einzige direkt gewählte Organ der EU bildet. Dieser Beitrittskandidatenstatus gibt Staat X kein automatisches Recht der EU beizutreten.
Bevor der Antrag final ratifiziert werden kann und die Verhandlungen starten können, muss Staat X einige Kriterien erfüllen. Zusätzlich zu den niedergeschriebenen Kriterien in Artikel 49, muss Staat X die sogenannten Kopenhagen Kriterien erfüllen. Diese Kriterien wurden 1993 das erste mal niedergeschrieben. In den Beitrittsverhandlungen, welche im Beitrag am Freitag besprochen werden, muss Staat X beweisen, dass es diese Kriterien erfüllt. Diese Kriterien lauten wie folgt:
Politisches Kriterium Institutionelle Stabilität als Garantie für die demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten.
Wirtschaftliches Kriterium Funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.
Kriterium der Übernahme des Besitzstandes der EU Übernahme der aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen und der Ziele der Politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion.
Die EU hat jedoch auch Kriterien, welche ihrerseits erfüllt werden müssen. Diese sind jedoch nicht so extensiv wie die Kriterien für Staat X. Zusammenfassend lautet das Kriterium für die EU: Um neue Mitglieder aufnehmen zu können, darf die EU nicht die Fähigkeit verlieren, europäische Integration (den gemeinschaftlichen Zusammenhalt der EU weiter zu fördern oder gar einen Rückschritt zu tolerieren.
Zu guter Letzt, vor den offiziellen Beitrittsverhandlungen muss der EU-Beitritt ratifiziert werden.
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