top of page
AutorenbildLia Gobiet

Kompetenzen: Was darf die EU eigentlich?

Die Zuständigkeiten der EU und dementsprechend die Bereiche, in denen die EU eingreifen kann sind unterteilt in:


1) Exklusive Zuständigkeit

a. Europäische Zollunion

b. Wettbewerbsregeln

(soweit sie für das Funktionieren des Binnenmarktes erforderlich sind.)

c. Währungspolitik für die Euro-Staaten

d. Gemeinsame Fischereipolitik

e. Gemeinsame Handelspolitik

f. Internationale Verträge


2) Geteilte Zuständigkeit

a. Europäischer Binnenmarkt

b. Sozialpolitik

c. Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt der EU

d. Gemeinsame Agrarpolitik und Gemeinsame Fischereipolitik

e. Umwelt

f. Verbraucherschutz

g. Verkehr

h. Transeuropäische Netze

i. Energie

j. Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

k. Gemeinsame Sicherheitsanliegen im Bereich der öffentlichen Gesundheit


2 *) Unterstützung der EU

a) Schutz und Verbesserung der menschlichen Gesundheit

b) Industrie

c) Kultur

d) Tourismus

e) Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport

f) Katastrophenschutz

g) Verwaltungszusammenarbeit


Geteilte Zuständigkeit bedeutet, dass sich die EU die Verantwortung in den aufgelisteten Bereichen mit den Mitgliedsstaaten teilt (2). Exklusive Kompetenz bedeutet, dass die EU alleinigen Handelsspielraum in den aufgelisteten Bereichen hat (1). Die Mitgliedsstaaten haben ihre Kompetenzen auf die EU übertragen, um mehr Effizienz und Einheit zu erreichen. Einige Ausnahmen bestehen, in denen die EU auch Entscheidungen von Mitgliedsstaaten in ihren exklusiven Kompetenzen fordert. Nicht aufgelistete Bereiche unterliegen der Kompetenz der Mitgliedsstaaten. In den Bereichen aufgelistet in (2*), leistet die EU Unterstützung für die Durchführung in den Mitgliedsstaaten. Die EU hat hier aber grundsätzlich keine Entscheidungskompetenz.


Willst du genaueres über dieses Thema wissen, oder hast du noch offene Fragen? Dann kontaktiere mich, Lia, gerne per Mail: gobiet@europahaus-graz.at

Oder schreibe uns auf Social Media: @europahausgraz







(Quelle: Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Titel 1)

339 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Comments


bottom of page